Überweisungsschein
Der Überweisungsschein Ihres Zahnarztes oder Hausarztes.

Gemeinsam mit Ihrem Zahnarzt bilden wir ein Behandlungsteam, das auch bei komplexen Fragestellungen qualifiziert weiterhilft – von der Erstuntersuchung bis zum Abschluss der Regulierung.
In unserer Fachpraxis für Kieferorthopädie werden Patientinnen und Patienten häufig für kieferorthopädische Maßnahmen überwiesen. In kollegialer Zusammenarbeit bilden wir mit Ihrem Zahnarzt ein Behandlungsteam, das auch bei sehr komplexen Problemstellungen qualifiziert helfen kann.
Durch Ausbildung und langjährige Erfahrung sind unsere Fachzahnärzte für Kieferorthopädie in der Lage, professionell mit allen Anforderungen der aktuellen Kieferorthopädie umzugehen und Komplikationen zu vermeiden.

Falls Sie als Patient zu uns überwiesen werden, bringen Sie bitte den Überweisungsschein Ihres Arztes mit.
Bereits vorliegende, auswärts angefertigte Unterlagen helfen uns, Sie optimal zu beraten und die Therapie zügig zu planen – und ersparen Ihnen unnötige Doppeluntersuchungen.
Alles, was bereits vorhanden ist, verkürzt den Weg zur passenden Behandlungsplanung.
Der Überweisungsschein Ihres Zahnarztes oder Hausarztes.
Vorhandene Röntgenbilder, gern auch digital auf einem Datenträger.
Computertomographische und dreidimensionale Aufnahmen des Kiefers.
Kernspintomographieaufnahmen (NMR/MRT), etwa bei Kiefergelenksbeschwerden.
Befunde aus der Vorbehandlung, auch von anderen Fachrichtungen.
Operationsberichte und Arztbriefe zu bereits erfolgten Eingriffen.
Wenn ein Zahnarzt Ihr Kind zum Kieferorthopäden überweist – oder Sie selbst eine Einschätzung Ihrer Zahnfehlstellung möchten – übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen in der Regel ein Erstgespräch sowie die kieferorthopädische Erstuntersuchung zur Klärung, ob eine Behandlung notwendig ist.
Sprechen Sie uns an: Wir erklären Ihnen verständlich, welcher Befund vorliegt, welche Behandlungswege in Frage kommen und welche Kosten dabei auf Sie zukommen können.